Wir stiften gerechtere Bildung
indem wir nachhaltige Projekte im Donauraum fördern

Bereich
Bildung & Gesellschaft
Thema
Internationales, Kultur
Typ
Programm
Zielgruppe
Bürger:innen

Perspektive Donau - Darum geht es

Innerhalb des Programms werden Projekte im Donauraum in den Bereichen Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft unterstützt. Die Bandbreite der finanzierten Projekte reicht dabei von Bildung und Qualifikation von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen über interkulturelle Begegnungen und kommunale Vernetzungsseminare hin bis zu Unterstützungsprojekten für marginalisierte Bevölkerungsgruppen. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms liegt in der Netzwerkbildung: Es werden nachhaltige Projekte gefördert, die mindestens zwei Kooperationspartner aus dem Donauraum mit einbeziehen. Dies schafft Synergieeffekte, indem verschiedene Organisationen miteinander in Kontakt gebracht werden.

Weitere Informationen zur EU-Donauraumstrategie entnehmen Sie folgender Website: Europazentrums Baden-Württemberg.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie am Ende der Seite.

Stefanie Christina Regge
Referentin Bildung & Gesellschaft
Tel +49 (0) 711 248 476-19
regge@bwstiftung.de

Mitmachen

Das Programm ist in drei Komponenten aufgeteilt:

  • Die Förderkomponente A unterstützt gemeinnützige Kleinprojekte mit bis zu 10.000 Euro pro Projekt.
  • Die Förderkomponente B unterstützt gemeinnützige Projekte mit bis zu 50.000 Euro pro Projekt.
  • Die Förderkomponente Ukraine unterstützt Nothilfe-Projekte mit bis zu 50.000 Euro pro Projekt.

Anträge der Komponente A und Anträge mit Ukraine-Bezug werden laufend entgegengenommen, müssen jedoch mindestens 8 Wochen vor geplantem Projektbeginn eingereicht werden.

Fristen für die Anträge der Komponente B: 30. April und 30. November.

Für das Jahr 2026 können leider keine Anträge mehr für die Ukraine-Komponente gestellt werden.

Eine Übersicht mit den bereits geförderten Projekten finden Sie HIER zum Download.

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Jugendliche aus mehreren europäischen Ländern sind für eine Woche auf dem Stuttgarter Schlossplatz zusammengekommen – mit dem Ziel, gemeinsam das Problem der wachsenden Müllberge anzupacken.

#GoZeroDanube: Eine Aktion auf dem Stuttgarter Schlossplatz.

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#GoZeroDanube: Die BW Stiftung fördert nachhaltige Projekte im Donauraum

Antworten auf häufig gestellte Fragen

In der Ausschreibung zum Programm Perspektive Donau finden Sie ausführliche Informationen über die Ziele, Teilnahmebedingungen und Fristen. Die jeweils aktuelle Ausschreibung ist online unter diesem Link zu finden.

Ja. Im Hilfecenter des Portals finden Sie Blanko-Formulare für alle drei Komponenten.

Grundsätzlich ist eine Antragstellung von Schulen (idealerweise durch den Förderverein der Schule oder alternativ durch den Schulträger) möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Status der Gemeinnützigkeit vorliegt und der Antrag keine lehrplanersetzenden Maßnahmen umfasst, da Vorhaben, für die eine rechtliche oder faktische Verpflichtung seitens des Landes besteht, nicht gefördert werden. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler muss auf Freiwilligkeit beruhen. Es werden keine Schüleraustausche finanziert.

Ja. Diese braucht keinen Freistellungsbescheid.

Ja. Es muss sich jedoch um ein gemeinnütziges Vorhaben handeln, welches den Programmzielen von Perspektive Donau entspricht.

In den Förderkomponenten A und B braucht es mindestens einen ausländischen Projektpartner aus dem Donauraum. In der Komponente der Ukraine Nothilfe ist dies nicht notwendig, aber gewünscht.

Für die Förderkomponente A und B benötigt es mindestens einen ausländischen Projektpartner aus dem Donauraum. Dieser umfasst nach der EU-Donauraumstrategie (European Strategy for the Danube Region EUSDR) 14 Länder: Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina, die Ukraine (sämtliche Oblaste) und die Republik Moldau. Darüber hinaus unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung Projekte in angrenzenden Ländern wie z.B. dem Kosovo, die im weiteren Sinne auch von den Maßnahmen der Donauraumstrategie betroffen sind.

Nein.

Ja. Es müssen beide Partner nach geltendem Recht gemeinnützig sein.

Die Laufzeit eines geplanten Vorhabens kann bis zu 3 Jahre umfassen.

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal. Im ersten Schritt ist eine Registrierung erforderlich, die alle Angaben zur antragstellenden Institution beinhaltet. Im zweiten Schritt kann ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann zwischengespeichert werden.
Link zum Portal

Der Antrag muss auf Deutsch eingereicht werden. Zusätzliche Dokumente wie Flyer, Broschüren oder Briefe können auch auf Englisch oder in anderen Sprachen eingereicht werden.  

Bei technischen Schwierigkeiten können Sie zunächst im Hilfecenter des Portals suchen. Im Hilfecenter sind viele Prozesse und Schritte erläutert.
Gerne können Sie sich auch an die Ansprechpartner:innen für das Programm wenden.
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Programms.

Nein.

Nein. Das Antragsverfahren läuft online. Im Falle einer Bewilligung sendet die Baden-Württemberg Stiftung einen Zuwendungsvertrag zu, den die gesetzliche Vertretung der antragstellenden Institution unterschreiben muss.

Nein.

Wenn Sie sich in der Förderkomponente A und in der Ukraine Nothilfe beworben haben, können Sie mit einem Förderentscheid etwa sechs Wochen nach Antragseingang rechnen. Nach der beidseitigen Vertragsunterzeichnung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
In der Förderkomponente B tagt nach jeder Ausschreibungsfrist ein Gutachtendengremium, dass über die Anträge berät. Mit einer Förderentscheidung können Sie etwa zwei Monate nach Ausschreibungsfrist rechnen. Nach den aktuellen Fristen kann ihr Vorhaben somit gegen Anfang März bzw. Mitte Juli eines jeden Jahres starten.

Im Rahmen des Programms Perspektive Donau unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung Ihr Vorhaben mit max. 85% der Gesamtprojektkosten. Antragstellende Organisationen und ihre Kooperationspartner müssen mindestens 15% der Gesamtprojektkosten selbst erbringen. Weitere Teile der Gesamtprojektkosten können durch Drittmittel finanziert werden. In diesem Fall reduziert sich der Förderanteil der Baden-Württemberg Stiftung, aber sie muss die Hauptförderin bleiben.  In der Förderkomponente A können zwischen 2.000 Euro und max. 10.000 Euro beantragt werden und in der Förderkomponente B sowie in der Ukraine Nothilfe bis zu 50.000 Euro.

Sachkosten umfassen z.B. Reisekosten, Miete für Räumlichkeiten bei Veranstaltungen, Technik, etc.

Sonstige Kosten sind z.B. Kosten, die für die Evaluierung des Vorhabens anfallen.

Ja. Sie benötigen in diesem Fall jedoch einen Hilfspersonen- oder sonstigen Vertrag, der die Weisungsgebundenheit gegenüber der Projektleitung festlegt.

Eine Vorlage für einen Hilfspersonenvertrag auf Deutsch finden Sie im Antragsportal.

Hierfür können beispielsweise Arbeitsstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eigenen Institution oder der Partnerinstitutionen (müssen nachweislich für Projekt eingesetzt sein) eingebracht werden, sowie die Miete von Räumlichkeiten, Verwaltungskosten oder Büromaterial. Selbst angeschaffte Sachgegenstände (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge, etc.) können ebenfalls in den Eigenanteil eingerechnet werden. Die Sachgegenstände dürfen allerdings nicht älter als 1 Jahr sein und der Abschreibungswert muss vom Finanzamt beglaubigt sein.

Ja. Die Einnahmen müssen dann zur Finanzierung des Projekts genutzt und entsprechend in der Berichterstattung dargestellt werden. Da das Projekt an sich auch dem Prinzip der Gemeinnützigkeit unterliegt, sollen diese Einnahmen als Eigenmittel angegeben werden.

Ja, aber nur, wenn ein Projektbezug besteht (größere Materialanschaffungen bedürfen vor Antragstellung einer Abklärung). Baumaßnahmen sind davon ausgeschlossen.

Eine Ausnahme besteht in der Komponente Ukraine Nothilfe. Hier können auch größere Materialanschaffungen und Baumaßnahmen mit Nothilfe-Charakter finanziert werden.

Ja. Eine Verwaltungskostenpauschale kann im Finanzplan ausgewiesen werden. Diese Pauschale ist anrechenbar auf die Summe der Personal- und Sachkosten.

Die Mittel können und müssen während der bewilligten Projektlaufzeit angefordert werden. Der Abruf der Mittel erfolgt online im Antragsportal. Die Mittelabrufe müssen von der gesetzlichen Vertretung der Institution unterzeichnet werden. Eine Anleitung zur Erstellung eines Mittelabrufs finden Sie im Hilfecenter des Antragportals.

Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform (dargestellt über das Antragsportal mit einem Änderungsantrag). Grundsätzlich gilt bei Budgetänderungen, dass Änderungen an einzelnen Kostenposten möglich sind, solange diese keine Änderung der Gesamtfördersumme bedeuten. Es gibt eine gewisse Flexibilität, Kosten umzuschichten. Hierfür ist ein Antrag auf Kostenumschichtung notwendig, den die Baden-Württemberg Stiftung vorab genehmigen muss. Sollten die tatsächlichen Projektkosten niedriger ausfallen, als gemäß Projektantrag kalkuliert wurde, ist der Zuwendungsbetrag anteilig zu kürzen (Das prozentuale Verhältnis der bewilligten Förderung darf nicht höher werden). Inhaltliche Änderungen müssen genauso beantragt und begründet werden.
Eine Anleitung zum Anlegen und Einreichen eines Änderungsantrags finden Sie im Hilfecenter des Antragsportals.

Nach Beendigung der im Vertrag vereinbarten Projektlaufzeit muss innerhalb von drei Monaten ein Abschlussbericht, bestehend aus Sachbericht und finanziellem Nachweis über das Antragsportal erbracht werden. Es wird eine Übersicht der Ausgaben verlangt (keine Kopien der Belege). Im Sachbericht werden neben der Beantwortung diverser Fragen eine Zuwendungsbestätigung, Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit und das Hochladen aller neu erstellten Medien angefordert. Die Vorlage für die Zuwendungsbestätigung finden Sie im Portal auf der Vertragsmaske unter der Rubrik „Informationen und Vorlagen“.