Kurzbeschreibung
Die Handreichung Nr. 4 „In Zukunft mit UNS! – Die Drittelparität in der Schulkonferenz“ versteht sich als erste Bestandsaufnahme der Umsetzung der 2014 in Kraft getretenen Änderung des § 47 Abs. 9 des baden-württembergischen Schulgesetzes, das die Besetzung der Schulkonferenz im Sinne einer Drittelparität neu regelt. Hierdurch erhalten die Schülerinnen und Schüler mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Gestaltung ihres Schulumfeldes. Die Handreichung bündelt die Ergebnisse einer qualitativen Befragung von Schulleitungen, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern und vermittelt so einen ersten Eindruck von den bisherigen Erfahrungen der Beteiligten mit der neuen Regelung.