Wir stiften starke Gemeinschaft
indem wir Kunst und Kultur im Land fördern
Kunst und Kultur - Darum geht es
Die Pflege und Bewahrung der Kunst- und Kulturlandschaft gehört zu einer lebenswerten Gesellschaft. Aus diesem Grund fördert die Baden-Württemberg Stiftung gemeinnützige, innovative Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich durch ihren Kunstfonds. Die Bandbreite der Projekte ist groß: sie reicht von Konzerten und bedeutenden Theaterproduktionen bis hin zu hochkarätigen Ausstellungsvorhaben.
Förderbedingungen (PDF)
Fristen und Anträge
Die Entscheidung über eine mögliche Förderung von Projekten aus dem kulturellen Bereich wird vom Kulturunterausschuss der Baden-Württemberg Stiftung getroffen, der in der Regel im Frühjahr, im Sommer und im Herbst tagt.
Anträge, die in der Kulturunterausschusssitzung im Frühjahr 2025 beraten werden sollen, müssen bis zum 15. Januar 2025 bei der Baden-Württemberg Stiftung eingegangen sein. Die Entscheidung über eine mögliche Förderung steht voraussichtlich Ende März fest. Projekte, die vorher beginnen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerben
Anträge aus dem Kunst- und Kulturbereich können formlos an die Stiftung gerichtet werden.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen per E-Mail an Nadja Zink:
Bitte gesammelt in einer Datei als PDF:
- das Antragsformular, digital ausgefüllt
- eine kurze Projektbeschreibung (max. 3-4 Seiten)
- einen Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem die erwarteten Einnahmen und Ausgaben sowie der gewünschte Förderbetrag ersichtlich werden (1-2 Seiten)
- den aktuellen Nachweis der Gemeinnützigkeit der antragstellenden Institution (Freistellungsbescheid des Finanzamts)
- die unterzeichnete Datenschutzerklärung gerne als Scan
Nadja Zink
Referentin Gesellschaft & Kultur
Tel +49 (0) 711 248 476-38
zink@bwstiftung.de