Die Baden-Württemberg Stiftung hat den Auftrag, die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken und zu sichern. Zu diesem Zweck definiert sie eigene Themenlinien und veröffentlicht dazu Ausschreibungen. Grundsätzlich gilt für alle Projekte, dass sie:
- ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung verwirklichen und nachweisen müssen.
- sich in die bestehenden Themenlinien einfügen, einen innovativen Charakter, hohe fachliche Qualität und einen erkennbaren Baden-Württemberg-Bezug aufzeigen.
Die Entscheidung über die Aufnahme in ein Programm bzw. eine Projektförderung trifft alleine die Baden-Württemberg Stiftung. Eine Begründung ist nicht erforderlich.