ERKLÄRUNG ZUR BARRIERE-FREIHEIT
Die Internet-Seite von der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH heißt:
ERKLÄRUNG ZUR BARRIERE-FREIHEIT
Die Internet-Seite von der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH heißt:
Unsere Internet-Seite soll barriere-frei sein.
Das bedeutet:
Informationen müssen leicht zu verstehen sein.
Damit alle Menschen die Internet-Seite gut nutzen können.
Dafür gibt es Vorschriften:
Zum Beispiel:
das Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Das ist das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz vom Bundes-Land Baden-Württemberg.
Die Abkürzung lautet: L-BGG
In diesem Gesetz steht:
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte
wie Menschen ohne Behinderung.
Was steht in der Erklärung zur Barriere-freiheit?
In der Erklärung steht:
1. Welche Inhalte auf der Internet-Seite schon barriere-frei sind.
Aber es gibt noch einige Ausnahmen.
Deswegen erfüllt die Internet-Seite noch nicht alle Bedingungen von dem Gesetz (L-BGG).
2. Welche Inhalte noch nicht barriere-frei sind.
Zum Beispiel:
Dateien mit den Ergebnissen von unseren Untersuchungen.
PDF-Dateien haben ein besonderes Format.
Wir wollen die Vorschriften von dem Gesetz beachten und alle Hindernisse auf unserer Internet-Seite entfernen.
Das gilt aber nicht für folgende Inhalte:
Manche Unterlagen sind schon vor dem 23.09.2018 auf unsere Internet-Seite gestellt worden.
Diese Unterlagen sind für unsere jetzigen Programme nicht wichtig.
3. Wer hat die Erklärung zur Barriere-Freiheit gemacht?
Diese Erklärung ist vom 06.09.2022.
Die Kontroll-Stelle für Barriere-Freiheit von der Deutschen
Renten-Versicherung prüft regel-mäßig:
Ist die Internet-Seite barriere-frei?
Das letzte Mal hat die Deutsche Renten-Versicherung am 03.06.2024 geprüft.
Auch dazu gibt es Vorschriften:
Verordnung zur Durchführung vom Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung lautet:
L-Bgg-DVO
Wir haben die Erklärung das letzte Mal am 31.07.2024 überarbeitet.
4. So können Sie mit uns in Kontakt treten.
Vielleicht denken Sie:
der Text auf unserer Internetseite ist nicht barriere-frei?
Oder Sie haben Fragen zur Barriere-Freiheit?
Dann können Sie mit uns in Kontakt treten.
Bitte nehmen Sie das Kontakt-Formular von unserer Internet-Seite.
Oder schreiben Sie einen Brief.
Oder rufen Sie uns an.
Das ist unsere Adresse:
Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Stabstelle Kommunikation
Nils Mayer
Kriegsbergstraße 42
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 248 476-16
E-Mail: kommunikation@ bwstiftung.de
5. Schlichtungs-Verfahren
Das ist ein besonderes Verfahren.
Wir helfen bei Problemen mit Barriere-Freiheit.
Sie haben 4 Wochen nach Ihrer Mitteilung keine Antwort von uns bekommen?
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann wenden Sie sich an die Schlichtungs-Stelle vom Landes-Zentrum Barriere-Freiheit.
Kurz heißt sie: LZ-BARR
Das ist die Adresse:
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung[at]barrierefreiheit.bwl(dot)de
Internet-Seite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das L-BGG sagt auch:
Auch Verbände können eine Klage bei Gericht einreichen.
Vereine oder Verbände können dann bei Gericht fordern:
Behinderte Menschen müssen sich in der Gesellschaft beteiligten können.
Sie denken nicht nur an die eigenen Rechte.
Sondern auch an andere Menschen.
Übersetzung in Leichte Sprache: Sprachenservice Beate Rademacher Mannheim;
Text-Prüfung: Büro für Sozialkommunikation Anna Schnau, Rheinbach;
Bilder: Inga Kramer Bochum ©, www.ingakramer.de,
BW Stiftung, Stuttgart, www.bw-stiftung.de,
Lebenshilfe Bremen © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers