Kurzbeschreibung
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. So steht es in Artikel 5 (1) unseres Grundgesetzes. In Zeiten, in denen eine ungehinderte Meinungsäußerung und die Pressefreiheit auch in Europa immer mehr bedroht sind, ist es an der Zeit, sich Gedanken zu machen, wie es um eines der wichtigsten Güter unserer Demokratie bestellt ist. Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 unseres Grundgesetzes verankert und Leitmotiv dieses Jahresberichts. Unsere Verfassung regelt neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre. Unverzichtbare Grundsätze, damit Institutionen wie unsere ihr Wirken entfalten können.